AKTUELLES 2    

          --HINWEISE--   

 

                    Bayernbund e.V.

                     Kreisverband (KV)Oberland          Stand : April 2020

                           >>  Zusätzliche Hinweise  <<<

        für Bayernbund-Mitglieder im Bereich des KV Oberland :


 - Auskünfte zu den Veranstaltungs-Terminen gibt es

      beim Sachbearbeiter Schriftverkehr (Tel. 08022-3375).

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- Änderungen der Postanschrift, der Bankverbindung , der 

  Telefonnummer oder der   EMail-Adresse bitte baldmöglichst

    beim Sachbearbeiter Schriftverkehr (Tel.08022-3375)   melden.

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- EMail-Pool : Wer unter einer EMail-Adresse zu erreichen ist

    (zu Hause, in der Firma, oder über den Nachbarn) ,

    wird gebeten,   diese Adresse an

    Wolfgang Schönauer (bayernbdoberld@aol.com

    zu senden, damit der Bayernbund–EMail-Verteiler  vervollständigt werden    

     kann  (zur schnellen Mitglieder-Information !)

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- Datenschutz :  Die von den Mitgliedern und Freunden des Bayernbunds  erhobenen   Daten (Anschriften, Geburtsdaten, EMail-Adressen, Bankkonten u.dergl.)werden nur   für Zwecke und Informationen des Bayernbunds verwendet und dürfen für keine anderen  Zwecke genutzt werden.

  Namen und Daten der Mitglieder sind nur der Kreisvorstandschaft und der  Landesgechäftsstelle  zugänglich und werden sonst nicht weitergegeben.   

    Die über das Vereinsverwaltungsprogramm  GINNY gespeicherten Daten unserer   Mitglieder  unterliegen außerdem den Datenschutzbestimmungen  der Firma    WegaTec GmbH, Gmund am Tegernsee.

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  Für Abstimmungen und Wahlen  im Bereich des Kreisverbands

  gelten die Bestimmungen der Satzung des  ( Gesamt-)Bayernbunds.

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- Jahresmitgliedsbeitrag :  25.-- €

                 ( 12.50 €  für Ehepartner, Jugendliche und Studenten )

- Der jährliche Beitragseinzug erfolgt durch Bank-Lastschrift   über   SEPA-Lastschriftmandat.            

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-Der Bankeinzug der Jahres-Mitgliedsbeiträge per SEPA-Sammellastschrift

   erfolgt in den ersten Werktagen des Monats  März des Jahres.

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 Spendenkonto KV Oberland :  
   IBAN : DE12 7115 2570 0000 0045 23 //
   BIC: BYLADEM1MIB

   Spendenkonto (Gesamt-)Bayernbund :

      IBAN  :  DE22 7116 0000 0005 7727 10  //   BIC : GENODEF1VRR

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      KV Oberland :  
     Bundesbank-Gläubiger-Identifikationsnummer : DE43ZZZ00000476823

 

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   Bayernbund – Kreisverband Oberland                              (Vorstandsbeschluss vom 16.Januar 2014 )

            GESCHÄFTSORDNUNG

ARTIKEL  1 :

 Der Kreisverband (KV) Oberland ist eine räumliche Gliederung des Bayernbunds e.V. (nach   § 7 der Satzung);  er  umfasst die Mitglieder des Bayernbunds, die in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL) und Miesbach (MB)  ansässig sind oder die freiwillig von außerhalb dem  KV Oberland beitreten.

Die Satzung  des (Gesamt-) Bayernbunds e.V. und dessen Finanz-und Beitragsordnung  gilt vollinhaltlich für den  KV Oberland.

Für den Bereich des KV Oberland erforderliche  ergänzende Bestimmungen und Regelungen  werden in den  folgenden Artikeln  festgelegt :

 

ARTIKEL  2 :

Organe des Kreisverbands  Oberland  sind

 --- 1.)  der Kreisvorstand,

 --- 2.)  die Mitgliederversammlung

 

--  Zu 1.)  Der Kreisvorstand  ( =“Vorstand“)  besteht aus

             -- dem Kreisvorsitzenden  ,

             -- bis zu 3 stellvertretenden Kreisvorsitzenden     

             -- dem Schatzmeister (Kassier),

             -- dem Protokollführer,

             -- dem 2. Kassier als Beisitzer,

             -- dem 2. Protokollführer als Beisitzer

             -- bis zu 5  weiteren  Beisitzern   

             Der Kreisvorsitzende kann mit Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder 

                  einzelnen Beisitzern Aufgabengebiete des Vorstands zur eigenverantwortlichen  Bearbeitung       

             übertragen     (z.B. die Geschäftsführung, die Bearbeitung / Aktualisierung  der Website,

,            die Fahrtenplanung u. dergl.)

 

             Wahlperiode  für die Kreisvorstands-Mitglieder : drei Jahre 

               (Wiederwahl ist zulässig).         

 

 

 -- Zu 2. ) Die  Mitgliederversammlung ist jedes Jahr mindestens einmal    einzuberufen   (möglichst im 1. Vierteljahr) ( =“ ordentliche Mitgliederversammlung“) . Sie wird geleitet durch den  Kreisvorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter, dient der Information der  Mitglieder,   der Beratung von Anträgen  und  gibt Gelegenheit zur Aussprache.

  Besondere Aufgaben der Mitgliederversammlung :

    -- Wahl der Mitglieder des Kreisvorstands (>>Artikel 2--zu 1.)

       (mit Entscheidung zur Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden),.

    --  Wahl von 2 Kassenprüfern  ( für bis zu 3 Jahre),

    --  Wahl von Delegierten,

    --  Entlastung des Kreisvorstands,

    --  Beschlussfassung zu Anträgen durch Abstimmungen.

   Die Wahlleitung hat ein von der Versammlung zu bestimmendes Vereinsmitglied

 

ARTIKEL  3 :

Für die Verbandsorganisation nutzt der KV Oberland die Vereinsverwaltungs-Software GINNY ( WegaTec GmbH.,  Gmund-Festenbach)  .

Der mit der Geschäftsführung beauftragte Beisitzer  (als „Administrator“), der Kassier und bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder werden als „Benutzer“  dieser Verwaltungssoftware benannt..

 

ARTIKEL  4 :

Der Mitgliedsbeitrag (in Höhe der Beitragsordnung des Landesverbands )  wird als Jahresbeitrag nach dem SEPA-Lastschriftverfahren  eingezogen. Jährlicher  Beitragseinzug erfolgt  am 1. Werktag des Monats März.  (Nur in begründeten Ausnahmen kann Beitragszahlung   per Rechnung  ermöglicht werden).

 

ARTIKEL  5 :

Spendenkonto :   IBAN : DE12 7115 2570 0000 0045 23 .

Beitragskonto :         dto.

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