Stand : 1.Januar 2017
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Museum Tegernseer Tal, Tegernsee < www.museumtegernseertal.de
Gulbransson-Museum , Tegernsee, >> www.olaf-gulbransson-museum.de/
Museum im Gsotthaber-Hof, Rottach-Egern >>
www.rottach-Egern.de/kunst-kultur/museum-im--gsotthaber-hof.html
Jagerhaus , Gmund >> www.jagerhaus-gmund.byseum.de/de/home
Heimatmuseum Schliersee >>
www.schliersee.de/kunst-kultur/heimatmuseum-schliersee.html
Markus Wasmeier Freilichtmuseum, Schliersee >> www.wasmeier.de
Bergbaumuseum Hausham >>
www.hausham.de/hausham/freizeit_kultur/bergbaumuseum.php
Orgelmuseum, Valley >> www.lampl-orgelzentrum.com/
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Heimatmuseum Wolfratshausen >> www.heimatmuseum.wolfratshausen.de/
Heimatmuseum Lenggries >www.lenggries.de/de/heimatmuseum
Franz-Marc-Museum, Kochel > www.franz-marc-museum.de/
Museum der Stadt Geretsried >> www.geretsried.de/357/
Heimatmuseum Königsdorf >>
www.toelzer-land.de/heimatmuseum-koenigsdorf.html
Freilichtmuseum Glentleiten >>> www.glentleiten.de
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Oberlandler Gauverband der Trachtenvereine >>> www.oberlandler-gau.de/
Bund der Bayerischen Gebirgsschützen >>> www.gebirgsschuetzen.org
Mangfall-Leitzach-Gau
Isar-Gau
Loisach-Gau
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Hinweis ======= 2016 BIER IN BAYERN
Das Reinheitsgebot wurde 500 Jahre alt
„WIE DAS BIER IM SOMMER UND WINTER AUF DEM
LAND AUSGESCHENKT UND GEBRAUT WERDEN SOLL
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft,
daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie
auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung
dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069
Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten =
nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig
Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht
mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als
drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung
unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo
aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie
haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß
ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin
allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu
keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser
verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung
wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner
Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt,
unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von
einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande
einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder
ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst
niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier
um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und
auszuschenken.“
Gegeben von Wilhelm IV. Herzog von Bayern
am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516
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Chorverband Oberland >> www.saengerkreisoberland.de
Liederkranz Tegernsee >> www.liederkranz-tegernsee.de
Palestrina-Motetten-Chor, Tegernsee >> www.pmc-tegernsee.de
Kantorei Tegernsee >> kantorei-tegernsee.gmxhome.de
Freundeskreis Junger Musiker,Tegernsee >> www.podium-fuer-junge-solisten.de
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Freunde des Klosters REUTBERG >> www.freunde-des-kloster-reutberg.de
Museumsverein Miesbach >> www.museumsverein-miesbach.de
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